Handelsbezeichnungen
Verzeichnis der zulässigen Handelsbezeichnungen für Fische, Krebs- und Weichtiere
Die aktuellen Kennzeichnungsvorschriften zur Vermarktung von Fisch, Krebs- und Weichtieren in der Europäischen Union gelten seit dem 1.1.2002.
Unter anderem muss jeder Mitgliedsstaat der EU ein Verzeichnis erstellen, in dem neben dem wissenschaftlichen Namen der jeweiligen Fisch-, Krebs- und Weichtierart die für die Vermarktung im jeweiligen Mitgliedsland zulässige Handelsbezeichnung aufgeführt wird. Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen der Kennzeichnung. Besondere, regionale Namen können zusätzlich aufgeführt werden.
Nachfolgend haben wir das Verzeichnis für die zulässigen Handelsbezeichnungen in Deutschland gehandelter Fische, Krebs- und Weichtiere mit Stand 25.4.2023 als pdf-Dokumente veröffentlicht. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Ausschlaggebend ist das Verzeichnis, das im Bundesanzeiger in seiner jeweils neuesten Fassung veröffentlicht ist.